Paradigmenwechsel bei der Invaliditätsbemessung in der Privaten Unfallversicherung
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Ein fach- und länderübergreifender Konsens – erklärt in vier Publikationen!
Nervige Gutachten
– und jetzt?
Wir helfen Ihnen weiter...
- Jährlicher versicherungsmedizinischer Kongress
- Curriculum ärztliche Begutachtung „basics“ und „experts“
- Spezialkurse zur Begutachtung in Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften
FGIMB setzt sich ein
Mitarbeit an Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Bereits am 01.01.2020 forderten wir das Bundesministerium der Justiz auf die Ungleichbehandlung gegenüber den Kfz-Sachverständigen auszuräumen. Nun erneuerten wir unser Angebot auch an die Bundesärztekammer uns in den Stellungnahmeprozess einzubringen und in einer Online-Beratungsrunde unsere Argumente darzulegen und mitzudiskutieren.
Unsere Forderung: Die Teuerungsrate von 9% und zwischenzeitliche Steigerung von 4% einzuberechnen wodurch sich für unsere Mitglieder folgende Vergütungssätze
- M1-Gutachten 113,36 €
- M2-Gutachten 182,50 €
- M3-Gutachten 219,03 €
ergeben würden.
Wir bleiben dran!