Modul III Unfallchirurgie/Orthopädie des BÄK-Curriculums „Medizinische Begutachtung“
Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
unfallbedingte Gesundheitsstörungen bedürfen fast regelhaft eines ärztlichen Gutachtens als Entscheidungsgrundlage für den Versicherungsträger oder das Gericht. Im einfachsten Falle ist nur eine Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder eine Invaliditätsbewertung für die verbliebenen Unfallfolgen erforderlich. Oft stehen jedoch auch Kausalitätsfragen zur Diskussion.
Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Die Veranstaltung ist als Fortbildung „Begutachtung“ im Sinne der Ziffer 5.11 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.
Unser Versicherungsmedizinischer Jahreskongress in Münster am 27.09.2024:
Wir werden bei einem Hochgeschindikeits-Crash dabei sein, wir werden Dummies im Test sehen und können auch Beschleunigungen am eigenen Körper spüren.
Das Thema wird wie üblich interdisziplinär beleuchtet für und von Ärzten, Juristen, Technikern, Sachbearbeitern bei privater und gesetzlicher Versicherungswirtschaft.