BK Rotatorenmanschette?
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 14. September 2021 empfohlen, Schäden der Rotatorenmanschette als eine neue Berufskrankheit in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen. Die Legaldefinition dieser neuen Berufskrankheit, wahrscheinlich 2117, soll lauten:
„Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm- Schwingungen“.
Folgende Einwirkungen werden als gefährdend angesehen:
- Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber,
- Arbeiten mit einer repetitiven Bewegung des Oberarms im Schultergelenk,
- Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere Lastenhandhabung,
- Hand-Arm-Schwingungen.
Die arbeitstechnischen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Überkopfarbeiten 3.600 Stunden verrichtet wurden.
Alle repetiven Bewegungen der Arme im Schultergelenk werden als gefärdend angesehen, bei 4 bis 14 Bewegungen pro Minute müssen 38.000 Stunden erfüllt sein, bei über 15 Bewegungen pro Minute genügen 9.400 Stunden. Auch das Heben von Lasten ab 20 kg gilt als Gefahrenquelle, hier reichen bereits 200 Stunden. Bei Hand-Arm- Schwingungen ab 3 m/sec2 müssen 5.300 Stunden geleistet werden.
Als Schadensbild müssen entweder komplette Rupturen der Rotatorenmanschette vorliegen oder Teilrupturen mit 3-6mm Tiefe, entsprechend Grad 2 nach ELLMANN. Ausreichend ist, wenn entweder die Sunpraspinatussehne, die Infaraspinatussehne oder die Subscapularissehne betroffen ist.
Gutachtenempfehlungen wurden bisher noch nicht erarbeitet, insbesondere werden in der Wissenschaftlichen Begründung keine Aussage zu konkurrierenden Ursachen gemacht. Da der überwiegende Teil der Rotatorenmanschettenschäden im Normalkollektiv anlagebedingter oder schicksalhafter Natur ist, wird die Aufgabe einer Expertengruppe zunächst darin bestehen, anlagebedingte Veränderungen hinsichtlich ihres Ursachenbeitrags an der Entstehung der Rotatorenmanschettenschäden zu benennen und zu katalogisieren.
Ihr M. Meyer-Clement