Neues zu Berufskrankheiten
Muskulo-skelettale Berufskrankheiten rücken mit der Meniskopathie/Gonarthrose (BK 2102 bzw. 2112) und den hebe- bzw. vibrationsbedingten Bandscheibenschäden (2110, 2108) im Rahmen der versicherungsrechtlichen Schadensfeststellung zunehmend in das Interesse der klinischen und bildgebenden Diagnostik. Weitere berufsbedingte Gelenkschädigungen sind für das Hüft- und Schultergelenk seitens des Gesetzgebers in Vorbereitung. Sowohl im Hinblick auf die allgemeine Inzidenz von Gelenk- und Wirbelsäulenveränderungen und deren Zuordnung zu definierten Erkrankungen, als auch insbesondere im Hinblick auf deren kausale Differenzierung (berufsbedingt, traumatisch, degenerativ) sind die Orthopädie/Unfallchirurgie und die Bildgebende Diagnostik folglich einerseits mit einem zunehmenden Fallaufkommen, vor allem aber andererseits mit einer Vielzahl differentialdiagnostischer Einzelfragen konfrontiert.
Für die Kniebefunde stehen aktualisierte Konsensempfehlungen zur Verfügung. Die Bewertung bandscheibenassoziierten Wirbelsäulenbefunde stützt sich hingegen auf ein Konsenspapier (DGUV) aus dem Jahr 2005 ab, dass sowohl in den klinischen Befundeinordnung, vor allem aber in der reproduzierbaren und damit gerichtsfesten Bewertung bildgebender Befunde einer Aktualisierung und Vereinfachung bedarf. Grundlage der Bildgebung für muskulo- skelettale Berufskrankheiten sind regelhaft die Projektionsradiographie und die Kernspintomographie (MR). Bildkriterien für die BK 2108/2110 sind im Konsenspapier definiert und klassifiziert. Aus der Begutachtungspraxis machen sich jedoch Präzisierungen zur Standardisierung und damit zur Reproduzierbarkeit der Bildbewertungen erforderlich.
Dem Modell der „Vergleichsbilder“ bei berufsbedingten Pneumokoniosen folgend, sind für die im Konsenspapier zur BK 2108/2110 gelisteten Befundkriterien (Chondrose, Sklerose, Spondylose, Spondylarthrose, Bandscheibenprotrusion / -prolabierung etc.) projektionsradiographische und MR- Referenzbilder zusammengestellt worden. Deren bildanalytische Nutzung für einen strukturierten Befund, der den Anforderungen der Schadensfeststellung im Sinne des Konsenspapiers zur BK 2108/2110 genügt, wird in einer gemeinsamen interdisziplinären Publikation vorgestellt.
Im Ergebnis sollen die Vergleichsbilder den Bewertungsprozess vereinfachen, transparent standardisieren und die Interobservervariabilität senken und damit seitens der Bildgebenden Diagnostik einen referenzierbaren Beitrag im Rahmen der Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Verdachtsmeldungen zu den Berufskrankheiten 2108/2110 leisten.
Ihr Dr. Braunschweig