Novellierung des JVEG und Kostenrechts-Änderungsgesetz
Über unser Engagement gegenüber dem BMJV bei der Novellierung des JVEG haben wir bereits im Frühjahr berichtet. Wir hatten damals neben der Erarbeitung einer eigenen Stellungnahme auch mit anderen Fachgesellschaften die Bundesärztekammer beraten, sodass von dort auch fachkompetent Stellung genommen werden konnte. Leider waren dann wohl die Arbeiten an diesem Projekt im Ministerium durch die Corona-Krise ins Stocken geraten.
Wie aber bereits im Jahr 2018, als unsere Gesellschaft überhaupt erst die Möglichkeit schuf, dass die Ärzteschaft sich in diesen Novellierungsprozess einbringen konnte, so war es wiederum unsere Fachgesellschaft, die nun darauf aufmerksam wurde, dass der Referentenentwurf des BMJV ohne jegliche Informationen an die Fachgesellschaften oder die Bundesärztekammer Eingang fand in das Kostenrechts-Änderungsgesetz. Unsere Informationen und Hinweise an das Dezernat 4 der Bundesärztekammer ermöglichten, dass die BÄK erneut zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen konnte, was dann auch von uns unterstützt wurde mit der Bitte an die anderen beteiligten Fachgesellschaften, sich dem Tenor unseres Einspruchs und dem der Bundesärztekammer anzuschließen. Rückmeldungen von den Fachgesellschaften liegen leider noch nicht vor. Wir geben Ihnen unsere Schreiben und die der Bundesärztekammer an dieser Stelle gern zur Einsicht.