Stellungnahme der FGIMB zur angedachten Novellierung des JVEG
Wie bereits berichtet, arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an einer Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes, in welchem unter anderem die Honorare für beeidete Sachverständige dem allgemeinen Markt angepasst werden sollen. Über eine externe Gesellschaft war eine entsprechende Marktanalyse bei technischen Sachverständigen in Auftrag gegeben worden, sodass unsere Interessen wie bei der letzten Novellierung erneut hintanstanden. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass eine diesbezügliche Marktanalyse bei ärztlichen Sachverständigen nicht möglich ist.
Wir haben nichts unversucht gelassen, um den in Deutschland tätigen ärztlichen Sachverständigen bei der Novellierung des JVEG Gehör zu verschaffen. Nach einer Anhörung unseresVorsitzenden im Ministerium im November 2018 haben wir uns eigenständig und substantiiert gegenüber dem BMJV in einer Stellungnahme positioniert und haben Grundlagen einer angemessenen Steigerung unseres Honorars geliefert.
Unserer Stellungnahme haben sich dann der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. und die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie angeschlossen und dies gegenüber dem BMJV bekundet. Wir habe hier unsere Forderungen der Honorarsteigerung begründet mit der Steigerung der Gebührennoten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger aus 2015. Daraus errechnete sich eine Honorarforderung für Honorargruppe M 1 in Höhe von 100 €, M 2 auf 131 € und M 3 195 €.
Beanstandet haben wir weiter, dass in § 12 (Ersatz für besondere Aufwendungen) (1) 3. keine Anpassungen vorgenommen werden sollen. Nach der bisherigen Gesetzesfassung werden für angefangene 1000 Anschläge 0,90 € erstattet, was seit langer Zeit nicht mehr dem Marktpreis entspricht. Da diesbezüglich offensichtlich keine Marktanalyse erfolgte, haben wir vorgeschlagen, den Satz an die Honorierung durch die im Verwaltungsverfahren beauftragenden Berufsgenossenschaften (UV-GOÄ Stand 2019) anzupassen auf 4,50 € / Seite (entsprechend je angefangene 1000 Anschläge) und je verlangte Seitenkopie 0,19 €.
Die Stellungnahmen sind nun auf der Seite des BMJV veröffentlicht. Mit einer Einbringung der Novellierung als Gesetzentwurf ist nicht vor Herbst zu rechnen.
Ebenso konnten wir erreichen, dass wir neben weiteren Fachgesellschaften endlich auch bei der Bundesärztekammer Gehör fanden und hier wesentliche Teile unserer Forderungen übernommen wurden. Lediglich seitens der von uns geforderten Höhe der Honorierung in den unterschiedlichen M-Gruppen konnte man sich nicht ganz anschließen, um nicht einer alten Stellungnahme der BÄK zu widersprechen.
Wahrscheinlich ist es noch ein weiter Weg und es bleibt zu vermuten, dass wir unsere substantiiert begründeten Forderungen nicht in Gänze durchsetzen können – aber ein Anfang ist gemacht.
Der Vorstand im April 2020