Kausalitätsbegutachtung in U&O
Modul III Unfallchirurgie/Orthopädie des BÄK-Curriculums „Medizinische Begutachtung“
Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
unfallbedingte Gesundheitsstörungen bedürfen fast regelhaft eines ärztlichen Gutachtens als Entscheidungsgrundlage für den Versicherungsträger oder das Gericht. Im einfachsten Falle ist nur eine Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder eine Invaliditätsbewertung für die verbliebenen Unfallfolgen erforderlich. Oft stehen jedoch auch Kausalitätsfragen zur Diskussion.
![BÄK-Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung](/files/Dokumente/Veranstaltungen/20240313-gutachterkurs-2024-online-baek-curriculum.jpg)
Programm hier zum Download
Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Veranstaltung ist als Fortbildung „Begutachtung“ im Sinne der Ziffer 5.11 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.